Betriebliche Veränderungsprozesse stehen in dynamischen Märkten und flexiblen Unternehmensstrukturen oftmals an der Tagesordnung. Sie können schleichend und kaum bemerkbar, aber dennoch tiefgreifend und wirkungsvoll sein – oder sie erscheinen plötzlich als drastische und aufsehenerregende Umstrukturierungen. Arbeitsprozesse werden grundlegend geändert, Abteilungen umstrukturiert oder ausgelagert, und nicht selten sind Arbeitsplätze gefährdet. Nahezu immer verändern sich Arbeitsinhalte und -bedingungen, und für die Beschäftigten entstehen neue Anforderungen.
Welche Rechte und Pflichten hat der Betriebsrat in solchen Situationen? Wie kann er frühzeitig Veränderungen erkennen und seine Mitbestimmungsrechte wirksam ausüben, um die unternehmerische Planung zu beeinflussen? Dieses Seminar vermittelt praxisnah, wie Betriebsräte bei Betriebsänderungen nach §§ 111 ff. BetrVG agieren können. Es bietet eine fundierte Einführung in die gesetzlichen Regelungen, die Rolle des Betriebsrats und des Wirtschaftsausschusses sowie die Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplänen.
Daneben machen wir uns mit den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auf Unternehmensebene und ihren weitreichenden Auswirkungen vertraut. Dabei werden auch Unternehmensumstrukturierungen durch Share Deals, Asset Deals und Umwandlungen nach dem Umwandlungsgesetz thematisiert. Zusätzlich beleuchten wir die arbeitsrechtlichen Konsequenzen nach § 613a BGB und deren Auswirkungen auf die Belegschaft.
Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Betriebsänderungen
Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei organisatorischen Veränderungen. Dazu gehören insbesondere:
- Informations- und Anhörungsrechte: Frühzeitige Einbindung in Umstrukturierungsprozesse
- Verhandlung eines Interessenausgleichs und ggf. eines erzwingbaren Sozialplans: Gestaltung von Übergangsregelungen und Schutzmaßnahmen für Beschäftigte
- Einflussnahme auf wirtschaftliche Entscheidungen: Informations- und Beratungsrechte über den Wirtschaftsausschuss
Ziel des Seminars ist es, Betriebsräte in die Lage zu versetzen, ihre Mitbestimmungsrechte aktiv wahrzunehmen und die Interessen der Belegschaft wirkungsvoll zu vertreten.
Interessenausgleich und Sozialplan – rechtliche Grundlagen und Praxis
Ein Interessenausgleich beschreibt die geplante Betriebsänderungen währen der Sozialplan dazu dient dazu, die Folgen für die Beschäftigten abzumildern. Im Seminar werden folgende Aspekte behandelt:
- Definition und Funktion des Interessenausgleichs (§ 112 BetrVG)
- Wichtige Inhalte und Verhandlungstechniken
- Relevante Regelungen zu Sozialplänen (§ 112 BetrVG und § 112a BetrVG)
- Umgang mit Entlassungen und Massenentlassungen (§ 17 KSchG)
Anhand praxisnaher Beispiele wird erarbeitet, wie Betriebsräte diese Instrumente strategisch nutzen können.
Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss
Die Abstimmung mit dem Wirtschaftsausschuss ist ein entscheidender Faktor für eine erfolgreiche Beteiligung bei wirtschaftlichen Angelegenheiten. Das Seminar behandelt:
- Funktion und Aufgaben des Wirtschaftsausschusses
- Effektive Kommunikation zwischen Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss
- Analyse wirtschaftlicher Kennzahlen zur besseren Verhandlungsführung
Durch praxisnahe Schulungen und Beratung unterstützen wir Betriebsräte dabei, ihre Beteiligungsrechte bei Umstrukturierungen wirksam wahrzunehmen und langfristige Lösungen für die Belegschaft zu gestalten.
Die Schulung umfasst folgende Schwerpunkte
- Allgemeine Aufgaben von Betriebsräten im Zusammenhang mit Betriebsänderungen
- Was bedeutet Beteiligung bei Betriebsänderungen?
- Verhandlungen eines Interessenausgleichs und Sozialplans
- Betriebsbedingte Kündigungen und Massenentlassungsprozeduren
- Die Rolle des Wirtschaftsausschusses bei Betriebsänderungen
- Umstrukturierungen auf Unternehmensebene (Share-Deal, Asset-Deal, UmwG)
- Der Betriebsübergang und die Rechtsfolgen des § 613a BGB
- Betriebsänderungen
1.1 Einführung in den § 111 BetrVG
1.2 Definitionen und Möglichkeiten des Betriebsrats
1.3 Informations- und Anhörungsrechte
- Der Interessenausgleich und Sozialplan
2.1 Definition und Funktion des Interessenausgleichs
2.1 Funktion und Inhalte eines Sozialplans (§ 112 BetrVG)
2.2 Exkurs zu Massenentlassungen nach § 17 KSchG
- Verhandlungsführung bei Interessenausgleich und Sozialplan
3.1 Grundlagen der Verhandlungsführung bei Betriebsänderungen
3.2 Phasenmodell zur gezielten Einflussnahme bei Betriebsänderungen
3.3 Interessenausgleich, Sozialplan und Betriebsvereinbarungen
- Der Nachteilsausgleich (§ 113 BetrVG)
space - Der Wirtschaftsausschuss als Frühwarninstrument für Betriebsänderung und seine Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
5.1.Bestellung und Zusammensetzung des Wirtschaftsausschusses (§§ 107 ff. BetrVG)
5.2. Beraten und Informieren: Die Aufgaben des Wirtschaftsausschusses (§ 106 BetrVG)
5.3. Konfliktlösungsinstrumente und Durchsetzungsmöglichkeiten bei nicht fehlender Einbindung des Wirtschaftsausschusses (§ 109 BetrVG, § 121 BetrVG)
- Umstrukturierungen auf Unternehmensebene
6.1. Regelungen des Umwandlungsgesetzes und Aufgaben des Betriebsrats
6.2. Der Betriebsübergang und die Rechtsfolgen des §613a BGB