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IT-Systeme, KI und Digitalisierung

Die Digitalisierung ergreift zunehmend alle Bereiche der Arbeit. Themen wie das digitale Büro, das digitale Unternehmen, digitale Geschäftsmodelle und Wertschöpfungsketten, digitale Dienstleistungen, der Einsatz von 3-D-Druckern, Robotern, Automatisierung und Prozesssteuerung, digitale Assistenzsysteme, führerlose Autos, Logistik-Drohnen, cyber-physische Systeme, Crowd- und Clickworking, Big Data, Industrie 4.0 und vieles mehr sind in aller Munde. Der erweiterte Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik auf betrieblicher Ebene unterliegt, wie viele unternehmerische Entscheidungen, Abwägungen und Rechtfertigungszwängen. Als Investition unterliegt auch die Digitalisierung von Arbeit Zwängen von Rentabilität, Messbarkeit, Kosteneinsparungs- und Produktivitätspotentialen. Hier gilt es für die Interessenvertretung darauf zu, dass es nicht zu negativen Auswirkungen auf die Belegschaft kommt, zum Beispiel durch eine veränderte Arbeitsorganisation.

Unsere Themen

Unsere Kompetenzen beziehen sich sowohl auf arbeitsorganisatorische wie auch auf informationstechnische Aspekte:

  • Cloud Computing
  • SAP
  • Microsoft 365/Office 365
  • Business Intelligence
  • Personalinformationssysteme (z. B. workday, Success Factor),
  • CRM-Systeme (z.B. Salesforce)
  • Auswirkungen der Einführung von künstlicher Intelligenz und maschinellem Lernen
  • Agiles Arbeiten
  • Einsatz mobiler Endgeräte
  • Assistenzsysteme
  • mobiles Arbeiten
  • Home Office
  • ERP-Systeme, MES
  • Robotic Process Automation (RPA)

Unsere Leistungen

Zusammen erarbeiten wir Regelungen für die Einführung, Anwendung und Nutzung von „technischen Einrichtungen“ und der damit verbundenen Beschäftigtendatenerhebung, -verarbeitung und -nutzung. Dazu gehören auch Anforderungsanalysen für veränderte Tätigkeiten/prospektive Gefährdungsbeurteilung. Wir unterstützen Betriebsrat und Personalrat dabei, die richtigen Unterlagen anzufordern und auszuwerten, um die Systeme auf Datenschutzkonformität und Möglichkeiten von Leistungs- und Verhaltenskontrolle nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG hin zu überprüfen. Zudem bieten wir Unterstützung bei der Erarbeitung von Betriebs-, Prozess- und Rahmenvereinbarungen.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Überwachung und Evaluation von Erprobungsbetrieb
  • Erstellung und Überprüfung von Rahmenvereinbarungen sowie Einzelsystemvereinbarungen, Pilotvereinbarungen und Prozessvereinbarungen
  • Nutzungsmöglichkeiten der Digitalisierung durch die Interessenvertretung selbst
  • Zugriffsberechtigungen für Betriebsrat bzw. Personalrat
  • Prüfrechte, Überprüfung bestehender Vereinbarungen
  • Erstellung eines Prüfkonzepts
  • Prüfen im System, Durchführung der Prüfung

Weiterführende Informationen

Das folgende Video entstand aus einem Projekt zu Digitalisierung und Mitbestimmung, unter Mitarbeit unserer Beraterin Dr. Maike Pricelius

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