Die betriebliche Entgeltgestaltung spielt eine zentrale Rolle in der Mitbestimmung des Betriebsrats. Laut § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG unterliegt die Entgeltordnung der Mitbestimmung, so dass der Betriebsrat aktiv an der Ausgestaltung mitwirken kann. Insbesondere durch neue Personalinformationssysteme werden moderne Entgeltsysteme mit Fokus auf Performance Management immer relevanter. Damit verbunden sind oft tiefgreifende Veränderungen bestehender Entgeltregelungen, die sowohl die Interessen der Beschäftigten als auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen berücksichtigen müssen. Unsere Beratung kann dem Betriebsrat dabei helfen, diese Veränderungen zu gestalten und faire und transparente Entgeltsysteme zu gewährleisten.
Um diesen Prozess erfolgreich zu gestalten, kann der Betriebsrat gemäß § 80 Abs. 3 BetrVG externen Sachverstand hinzuziehen. Eine transparente und faire betriebliche Entgeltregelung setzt eine umfassende Analyse der bestehenden Bedingungen, Besitzstände und Interessenlagen voraus. Dabei spielen Kriterien zur Leistungsbewertung sowie die Definition von Maßstäben für leistungsgerechtes Entgelt eine entscheidende Rolle.
Mitbestimmungsrechte und Pflichten des Betriebsrats in der Entgeltgestaltung
Der Betriebsrat ist dafür verantwortlich, gerechte und nachvollziehbare Entgeltsysteme im Betrieb mitzugestalten. Seine Aufgaben umfassen unter anderem:
- Mitwirkung bei der Entwicklung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen zur Entgeltgestaltung
- Kontrolle und Überprüfung geplanter Änderungen durch die Arbeitgeberseite
- Sicherstellung der Einhaltung tariflicher Vorgaben und fairer Lohnstrukturen
- Beratung der Belegschaft zu Entgeltfragen und deren Auswirkungen auf die individuelle Vergütung
Ein gut strukturiertes Entgeltsystem fördert nicht nur Gerechtigkeit im Unternehmen, sondern steigert auch die Motivation und Zufriedenheit der Beschäftigten.
Performance, Leistung und faire Vergütung
Die Leistungsbewertung und deren Einfluss auf das Entgeltsystem sind oft zentrale Themen in Verhandlungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber. Wichtige Aspekte hierbei sind:
- Analyse der Anforderungs- und Eingruppierungsstruktur: Transparente Kriterien für Arbeitsplatzbewertung und Eingruppierung in Gehaltsstufen oder Job-Familien
- Differenzierung von Grundentgelten: Bewertung der Fairness und Angemessenheit bestehender Lohnstrukturen
- Prüfung von Arbeitgebervorschlägen: Kritische Analyse und Anpassung an die Interessen der Beschäftigten
- Erarbeitung von Überleitungsregeln: Sicherstellung der Besitzstände und sozialverträgliche Anpassungen bei Systemwechseln
- Beurteilung von Leistungsmerkmalen: Definition und Gewichtung relevanter Leistungskriterien zur leistungsgerechten Vergütung
Schulung und Beratung für Betriebsräte zu allen Themen der Lohngestaltung
Eine fundierte Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen und wirtschaftlichen Zusammenhänge ist essenziell, um als Betriebsrat erfolgreich an Entgeltverhandlungen teilzunehmen. Wir bieten praxisnahe Schulungen und Beratungen zu folgenden Themen an:
- Entwicklung von betrieblichen Entgeltregelungen
- Gestaltung von Leistungsbeurteilungen, Zielvereinbarungen und Bonussystemen
- Gutachten zur wirtschaftlichen Umsetzbarkeit neuer Entgeltsysteme
- Erarbeitung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
- Umsetzung tariflicher Regelungen
- Entwicklung von Alternativen zur Arbeitgeberplanung
- Workshops zur gemeinsamen Erarbeitung von Zielvorstellungen mit Interessenvertretungen und Beschäftigten
Unser Ziel ist es, Betriebsräte umfassend zu unterstützen, damit faire, transparente und leistungsfördernde Entgeltsysteme erfolgreich gestaltet werden können. Wir stellen sicher, dass Ihr Betriebsrat in der Lage ist, die Komplexität der Entgeltsysteme effektiv zu bewältigen. Unsere Beratungs- und Seminarangebote vermitteln das Wissen und die Strategien, die zur Schaffung fairer, transparenter und rechtskonformer Gehaltsstrukturen erforderlich sind. Kontaktieren Sie uns für professionelle Beratung und Grundlagenschulungen.