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Betriebsrat und Arbeits- und Gesundheitsschutz: Verantwortung, Mitbestimmung, Gestaltung

Der Betriebsrat spielt eine entscheidende Rolle im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Durch seine Mitbestimmung überwacht er nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Standards, sondern gestaltet aktiv gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen. Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung, Prävention von Überlastung und nachhaltige Gesundheitskonzepte sind dabei zentrale Themen.

Unsere Beratungs- und Schulungsangebote unterstützen Betriebsräte bei dieser anspruchsvollen Aufgabe, indem sie praxisnahes Wissen vermitteln und die Handlungskompetenz der Gremien im Arbeits- und Gesundheitsschutz stärken. Diese und weitere Leistungen sind im Detail unten aufgelistet.

Rechte und Pflichten des Betriebsrats im Arbeits- und Gesundheitsschutz

Der Betriebsrat hat die Aufgabe, die Einhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu überwachen und aktiv an der Gestaltung sicherer Arbeitsbedingungen mitzuwirken. Seine Mitbestimmungsrechte entsprechend § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ermöglichen es ihm, Maßnahmen zur Prävention und Gesundheitsförderung mitzugestalten.

Durch Zusammenarbeit und Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite kann der Betriebsrat effektive Lösungen zur Sicherstellung der Beschäftigtengesundheit durchsetzen.

Gefährdungsbeurteilung: Risiken erkennen und vermeiden

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentrales Instrument des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Der Betriebsrat hat die Aufgabe, sicherzustellen, dass potenzielle Risiken systematisch analysiert und geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Dazu gehört nicht nur der physische Schutz, sondern auch die Berücksichtigung psychischer Belastungen, die seit der Reform des Arbeitsschutzgesetzes 2013 verpflichtend in die Beurteilung einfließen.

Durch Betriebsvereinbarungen und Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite kann der Betriebsrat gezielt darauf hinwirken, dass alle geeigneten Präventionsmaßnahmen umgesetzt werden, um ein gesundes Arbeitsumfeld zu gewährleisten.

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) und Gesundheitsmanagement (BGM)

Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) unterstützt Beschäftigte nach längerer Krankheit bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz. Der Betriebsrat spielt hierbei eine entscheidende Rolle, indem er auf individuelle Lösungen drängt, die die gesundheitlichen Bedürfnisse der Beschäftigten berücksichtigen.

Das betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) geht über die reine Prävention hinaus: Es umfasst Maßnahmen zur langfristigen Förderung der Gesundheit, etwa durch Stressmanagement-Programme, Bewegungsangebote oder eine gesundheitsförderliche Unternehmenskultur. Eine aktive Mitgestaltung des Betriebsrats in diesem Bereich trägt wesentlich zu gesünderen Arbeitsbedingungen bei.

Arbeitszeit und psychische Gesundheit

Arbeitszeitregelungen haben einen erheblichen Einfluss auf die psychische und physische Gesundheit der Beschäftigten. Der Betriebsrat setzt sich zur Lage der Arbeitszeiten, ausreichende Pausen und den Schutz vor Überlastung ein. Hierzu gehören auch Maßnahmen gegen ständige Erreichbarkeit und übermäßige Mehrarbeit, um psychische Belastungen zu reduzieren.

Durch eine vorausschauende Arbeitszeitgestaltung lassen sich gesundheitliche Risiken minimieren, während gleichzeitig eine höhere Arbeitszufriedenheit und Produktivität gefördert werden.

Zusammenarbeit mit Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten

Eine enge Zusammenarbeit im Ausschuss für Arbeitssicherheit (ASA) sowie mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten ist essenziell, um den Arbeits- und Gesundheitsschutz kontinuierlich zu verbessern. Diese Fachkräfte können den Betriebsrat dabei beraten, Gefährdungen zu identifizieren und gezielte Maßnahmen zu entwickeln.

Schulung und Beratung: Wissen und Begleitung als Grundlage für Mitbestimmung

Um den Arbeits- und Gesundheitsschutz wirksam mitzugestalten, ist spezialisiertes Wissen erforderlich. Wir bieten Betriebsräten praxisnahe Schulungen und Beratungen an, die sich an den aktuellen gesetzlichen Vorgaben sowie wissenschaftlichen Erkenntnissen orientieren.

Unsere Angebote umfassen u.a. Schulungen und Beratung zu den Themen:

  • Arbeitsschutzorganisation; Rolle von Betriebsrat, Arbeitgeber, Fachkraft für Arbeitssicher, Betriebsarzt und Aufsichtsbehörden
  • Ausschuss für Arbeitssicherheit (ASA)
  • Gefährdungsbeurteilung (physikalisch-technische sowie psychische GBU)
  • BEM und BGM

Weitere Leistungen:

  • Beratung und Stellungnahmen zu Unterlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz (z.B. Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung, Planungsunterlagen bei Umzug/Umbau, BEM-Verfahren, …)
  • Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
  • Strategien zur Verhandlung mit der Arbeitgeberseite
  • Begleitung von Verhandlungen und Beisitz in Einigungsstellen

Geben Sie Ihrem Betriebsrat das Wissen und die Instrumente an die Hand, die er braucht, um eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung aktiv zu gestalten. Unsere Beratungs- und Seminarangebot für Betriebsräte gewährleisten die Einhaltung der Vorschriften, stärken die Entscheidungsfindung und unterstützen effektive Verhandlungen. Kontaktieren Sie uns für Beratung und Seminare.

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