Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) nach SGB IX – auch bei psychischen Beeinträchtigungen und Long Covid
Präventionspflichten, Suchprozess und BEM-Maßnahmen nach aktueller Rechtsprechung
Direkt zur Anmeldung.
Seit 2004 ist die Wiedereingliederung langzeiterkrankter Beschäftigter eine Präventionspflicht der Arbeitgebenden gemäß § 167 (2) SGB IX.
Durch die aktuellen gesundheitlichen Auswirkungen der Pandemie und vielen Langzeiterkrankungen aufgrund psychischer Beeinträchtigungen oder Long Covid sind in Betrieben und Dienststellen die Anforderungen bei der Umsetzung des BEM weiter gestiegen.
Aufgabe der Beschäftigtenvertretungen ist es mit Hilfe ihre Kontroll- und Intiativrechte, mit dafür zu sorgen, dass das BEM-Verfahren des Arbeitgebenden dem gerecht wird. In dem gemeinsamen Suchprozess nach Lösungen mit den Betroffenen gilt es insbesondere die – oft zu wenig beachtete – externe Expertise der Reha-Träger, Integrationsämter und -fachdienste zu nutzen.
Ohne deren systematische Einbindung in das BEM und bei Bedarf Anwendung des im SGB IX verankerten Leistungsspektrums (z.B. Leistungen zur Teilhabe, Eingliederungszuschüsse) sind in komplexen Fällen die Präventionsziele des BEM durch wirksame Maßnahmen oft kaum zu erreichen; mit möglichen fatalen Folgen für die Betroffenen und den Betrieb.
Wesentlich ist eine umfassende Information der Beschäftigten und die konkrete individuelle Aufklärung und Motivation der Betroffenen im BEM-Gespräch zur Nutzung betrieblicher und externer Hilfen durch Arbeitgebende, Beschäftigtenvertretungen und Externe, um mögliche krankheitsbedingte Kündigungen und Frühverrentungen zu vermeiden.
Ausgehend vom betrieblichen Stand des BEM soll im Seminar das Spektrum möglicher BEM-Maßnahmen mit externer Hilfe insbesondere bei psychischen Beeinträchtigungen oder Long Covid erweitert und Praxishilfe geleistet werden, BEM-Gespräche entsprechend führen zu können.
Zielsetzung und inhaltliche Schwerpunkte für die Teilnehmenden sind:
- Verbesserung der Qualität des BEM-Verfahrens für die Betroffenen und Ansatzpunkte für mehr Wirksamkeit von BEM-Maßnahmen
- Einbeziehung von Teilhabeleistungen für Menschen ohne/mit Behinderung oder psychischen Beeinträchtigungen (Burn out u.a.) sowie begleitender Hilfen im Arbeitsleben
Programm
- Betriebliche Ausgangslage
- Gesetzliche Grundlagen und Rechtsprechung
- Qualitätsanforderungen, Verfahren, Datenschutz
- Leistungen des SGB IX beim BEM
- BEM-Team, anonyme Fallbesprechung
- Externe Kompetenz einbeziehen
- Psychische Beeinträchtigungen, Long Covid
- Maßnahmen: Betrieblich – extern unterstützt
- BEM-Gesprächsführung
- Betriebliche Regelung (BV, DV)
- Nächste Schritte in Betrieb oder Dienststelle
Seminarmethoden sind: Vortrag, Diskussion, Arbeitsgruppen, Übungen. Jede/r Teilnehmende erhält eine Materialsammlung in Papier- und digitaler Form.
Rechtsgrundlagen
Beschäftigtenvertretungen werden unterstützt, ihre gesetzlichen Aufgaben gemäß § 167 (2) SGB IX, § 37 (6) BetrVG, § 46 (6) BPersVG, § 19 MVG, § 23 (1) MAVO, analoger Regelungen des LPersVG Berlin, § 16 (3) Landesgleichstellungsgesetz Berlin (LGG) bzw. Regelungen in anderen Bundesländern sowie nach § 96 (4) und (8), § 84 (2) SGB IX, zu erfüllen.
Organisation
Zielgruppe
Das Seminar wendet sich an Betriebs- und Personalräte, Mitarbeiter-, Schwerbehinderten- und Frauenvertretungen
Seminarzeiten
1. Tag 11-18 Uhr, 2. Tag 9-17 Uhr, 3. Tag 9-13 Uhr mit anschließendem Mittagessen
Ort
GLS Campus Berlin, Kastanienallee 82, 10435 Berlin
U 2 Eberswalder Str. oder U 8 Rosenthaler Platz,
M1 und 12 Schwedter Str. (vor der Haustür)
Teilnahme-Gebühr
€ 1.280,00 pro Person zzgl. 19% MwSt., d.h.
€ 1.523,20 brutto.
Referenten
Wolfgang Jungen-Kalisch, Nicolas Colberg G.IBS mbH
NN: Integrationsfachdienst Berlin, DRV angefragt
Übernachtung
Hotelzimmer und Übernachtungsmöglichkeiten müssen von den Teilnehmenden selbst gebucht werden. Die G.IBS mbH stellt eine Liste von möglichen Hotels in der Nähe der Veranstaltungsortes bereit.
Anmeldung
Anmeldung bitte bis zum 19. Oktober 2023.
Wir behalten uns die Absage des Seminars bis zum 19.10.2023 vor. Bei kurzfristiger Absage der Seminarteilnahme durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin fallen Ausfallgebühren an: ab dem 20.10.2023: 60 %; ab dem 20.11.2023: 90 %; ab dem 27.11.2023: 100 % der Teilnahmegebühr. Wenn Ersatzteilnehmer/-innen angemeldet werden, dann entfällt die Ausfallgebühr.
Die obenstehende Ausfallregelung habe ich gelesen und melde mich hiermit verbindlich an:
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Unser Mitarbeiter Nicolas Colberg ist Berater für Betriebsräte und Personalräte vor allem in den Themenbereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Künstlicher Intelligenz.