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Neues Kompaktseminar: Arbeitsstättenverordnung am 12. und 13. September 2023 in Berlin

Arbeitsstätte Büro (neu) gestalten

inklusive Großraumbüros und Desk-Sharing

Schwerpunkte: Flächen, Akustik, Licht, Klima, Arbeitsplatzgestaltung mit den Beschäftigten

Direkt zur Anmeldung.

Der Begriff „Arbeitsstätte“ klingt altmodisch und wenig dynamisch. Die heutigen Büro-Arbeits­wel­ten mit Open Space und der durch Corona wachsenden Tendenz zum Desk-Sharing sind oft das Gegenteil.

Gesunderhaltende Arbeitsbedingungen zu gestalten ist keine einfache Organisationspflicht des Arbeitgebers. Dies gilt auch für die Beschäftigtenvertretung, wenn es um die Wah­rnehmung ihrer Mitbestimmungs­rechte für gute Arbeitsbedingungen geht.

Vorrangig ist die rechtzeitig zu erstellende Gefährdungs­beurteilung (GBU) nach § 3 der Arbeitsstättenverordnung, die den physischen und psychischen Belastungsfaktoren des neu einzurichtenden oder des betriebenen Büros gerecht werden muss.

Arbeitsplatzbegehungen allein sind unzureichend. Präventionsmaßnahmen sind festzulegen und hinsichtlich ihrer Wirkung zu prüfen, denn:

„Etwa 80 % der laufenden Kosten eines Bürogebäudes … sind Personalkosten. Wird beim Bau oder der Einrichtung des Gebäudes gespart …, kann dies zu Umgebungsbedingungen führen, die in vielen Fällen nachweislich Leistungsminderung, Gesundheitsprobleme und sinkende Zufriedenheit der Mitarbeiter verursachen. Damit wird die wichtigste Ressource von Unternehmen − ihre Mitarbeiter −vergeudet.“

– (Fraunhofer Institut IBP)

Gesundheitliche Gefährdungen (und damit Leistungsbremsen) wie z.B. unzureichende Flächen, Ausstattungsmängel, Lärm, visuelle Störungen, Vertraulichkeitsprobleme, Barrieren, Mängel bei Licht, Hygiene oder Raumklima sind zu vermeiden und abzubauen. Das gilt auch für Desk-Sharing!

Die aktuellen technischen Regeln zur Arbeitsstättenverordnung geben vor, welche konkreten Beurteilungs­maßstäbe anzuwenden sind und welchen Prinzipien die Maßnahmenableitung und -umsetzung im Rahmen der GBU zu folgen hat.

Ziele und Programm

Das Seminar zeigt den Beschäftigtenvertretungen wesentliche Stellschrauben und Anwendungsbeispiele auf, damit Arbeitgebende den rechtlichen Vorgaben nachkommen und im Rahmen der Mitbestimmung für die Verbesserungen der Arbeitsbedingungen sorgen.

Grundkenntnisse im Arbeitsschutz sind hilfreich jedoch keine Voraussetzung für die Teilnahme.

Programm

  • Betriebliche Ausgangslage
  • Rechtliche Grundlagen, aktuelle Rechtsprechung (BAG), Arbeitsstättenverordnung inkl. Telearbeit
  • Überblick zu den Gestaltungsanforderungen Flächen, Akustik, Licht, Klima u.a.
  • ASR V3: Technische Regel „Gefährdungsbeurteilung“ für Arbeitsstätten
  • Planungsprozess von Arbeitsstätten, Informations, Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte
  • Arbeitsschutzausschuss (ASA): Sifa, B-Arzt u.a.
  • Exemplarische Anwendung/Übung
  • Zusammenarbeit im ASA und mit Externen
  • Eckpunkte Betriebs-/Dienstvereinbarungen

Seminarmethoden

Vortrag, Diskussion, Arbeitsgruppen, Übungen. Jede/r Teilnehmende erhält eine Materialsammlung in Papier- und digitaler Form.

Rechtsgrundlagen

Beschäftigtenvertretungen werden unterstützt, ihre gesetzlichen Aufgaben gemäß § 167 (2) SGB IX, § 37 (6) BetrVG, § 46 (6) BPersVG, § 19 MVG, § 23 (1) MAVO, analoger Regelungen des LPersVG Berlin, § 16 (3) Landesgleichstellungsgesetz Berlin (LGG) bzw. Regelungen in anderen Bundesländern sowie nach § 96 (4) und (8), § 84 (2) SGB IX, zu erfüllen.

Organisation

Zielgruppe

Das Seminar wendet sich an Betriebs- und Personalräte, Mitarbeiter- und Schwerbehindertenvertretungen

Seminarzeiten

1. Tag 10-17 Uhr, 2. Tag 9-17 Uhr

Ort

IG Metall Haus, Alte Jakobstr. 149, 10969 Berlin
U1, U3, U6 Hallesches Tor

Teilnahme-Gebühr

€ 890,00 pro Person zzgl. 19% MwSt., d.h.
€ 1.059,10 brutto.

Referent/-in

Wolfgang Jungen-Kalisch & Nicolas Colberg, G.IBS mbH
NN: Fachplanende für Büro / Akustik angefragt

Übernachtung

Hotelzimmer und Übernachtungsmöglichkeiten müssen von den Teilnehmenden selbst gebucht werden. Die G.IBS mbH stellt eine Liste von möglichen Hotels in der Nähe der Veranstaltungsortes bereit.

Anmeldung

Anmeldung bitte bis zum 18. August 2023.

Flyer als PDF

Wir behalten uns die Absage des Seminars bis zum 21.08.2023 vor. Bei kurzfristiger Absage der Seminarteilnahme durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin fallen Ausfallgebühren an: ab dem 22.08.2023: 70 %; ab dem 29.08.2023: 90 %; ab dem 05.09.2023: 100 % der Teilnahmegebühr. Wenn Ersatzteilnehmer/-innen angemeldet werden, dann entfällt die Ausfallgebühr.

Die obenstehende Ausfallregelung habe ich gelesen und melde mich hiermit verbindlich an:

 

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