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Neues Kompaktseminar: Gefährdungsbeurteilung Psyche (inkl. Mobile Arbeit) vom 20. bis 22. Juni 2023 in Berlin

Gefährdungen der psychischen Gesundheit bei der Arbeit inklusive mobiler Arbeit und Homeoffice – wirkungsvoll und nachhaltig abbauen

Direkt zur Anmeldung.

Die Prävention von Stress und Burnout, bedingt durch psychische Belastungen bei der Arbeit – wie zum Beispiel Zeitdruck, Störungen, unzureichende digitale Arbeitsmittel oder fehlende Wertschätzung –, ist eine zentrale gesetzlichen Pflicht des Arbeitgebers.

Dies gilt auch für mobile Arbeitsformen, Homeoffice oder Telearbeit, die inzwischen zum weitverbeiteten Arbeitsalltag gehören.  Denn, wo auch immer der Arbeitgeber es zulässt – ob im Betrieb, mobil oder von zuhause – gilt es, die psychische Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten und Leistungsbeeinträchtigungen, Arbeitsausfall oder gar längere Arbeits­unfähig­keit zu vermeiden.

Notwendig ist eine fachgerechte Gefährdungs­beur­teilung psychischer Belastung nach § 5 Arbeits­-­schutzgesetz. Dabei sind alle Arbeitsschutzverordnun­gen zu beachten, insbesondere für Arbeitsstätten und Betriebssicherheit.

Gemäß den Leitlinien der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) muss die Gefährdungsbeurteilung auch der betrieblichen Veränderungs- und Digitalisierungsdynamik gerecht werden. Auch dafür gilt es betriebliche Konzepte zu finden.

Schwerpunkt des Seminars sind Antworten auf die Frage, wie eine betriebsspezifische, prak­tikable, anfor­­derungsgerechte und für die Gesundheit der Beschäftigten wirkungsvolle Gefährdungsbeurteilung zur Gestaltung guter Arbeitsbedingungen um­gesetzt und genutzt werden kann. Dazu gehören u.a.:

  • Verständigung zwischen Arbeitgeber und BR/PR
  • Vorbereitung, Vorgehensweisen, Instrumente
  • Betriebliche Arbeitsschutzorganisation
  • Information und Beteiligung der Beschäftigten
  • Durchführung von der Vorbereitung, Analyse bis zur Wirksamkeitskontrolle der Maßnahmen

Ziele und Programm

Anhand unseres eigenen erprobten Verfahrens werden im Seminar praktische Erfahrungen gesammelt. Neben der Büro-/Bildschirmarbeit sollen auch andere betriebliche Tätigkeiten im Fokus stehen.

Insbesondere werden folgende Aspekte behandelt

  • Ursachen psychischer Belastungen und deren Auswirkungen
  • Aktuelle gesetzliche Grundlagen und Rechtsprechung
  • Arbeitswissenschaftliche Grundlagen, Beurteilungsmaßstäbe
  • Gute Planung und Beteiligung der Beschäftgten im Prozess
  • Überblick geeigneter Verfahren und Instrumente:
  • Praxisübung anhand des Verfahrens der G.IBS
  • Mobiles Arbeiten/Homeoffice – Worauf kommt es bei der Gefährdungsbeurteilung an? Welche „Leitplanken“ sind erforderlich?
  • Wege und Beispiele zu wirksamen Präventionsmaßnahmen
  • Ansatzpunkte zur Verbesserung bisheriger Praxis
  • Entwicklung betrieblicher Szenarien und Vorgehensweisen.
  • Regelungsgegenstände für Betriebs- und Dienstvereinbarungen.

Methoden

Kurzvorträge, Teamarbeit und Erfahrungsaustausch

Zielgruppe

Das Seminar wendet sich an Betriebs- und Personalräte, Mitarbeiter- und Schwerbehindertenvertretungen

Organisation

Zielgruppe

Grundlagenseminar für Betriebs-/ Personal­räte und andere Interessenvertretungen

Seminarzeiten

1. Tag 11-18 Uhr, 2. Tag 9-17 Uhr, 3. Tag 9-13 Uhr mit anschließendem Mittagessen

Ort

IG Metall Haus,
Alte Jakobstr. 149, 10969 BerlinTeilnahme-Gebühr
€ 1.185,00 pro Person zzgl. 19% MwSt., d.h.
€ 1.410,15 brutto.

Referenten

Wolfgang Jungen-Kalisch & Nicolas Colberg (G.IBS mbH)

Übernachtung

Hotelzimmer und Übernachtungsmöglichkeiten müssen von den Teilnehmenden selbst gebucht werden. Die G.IBS mbH stellt eine Liste von möglichen Hotels in der Nähe der Veranstaltungsortes bereit.

Anmeldung

Anmeldung bitte bis zum 29. Mai 2023.

Flyer als PDF

Wir behalten uns die Absage des Seminars bis zum 29. Mai 2023 vor. Bei kurzfristiger Absage der Seminarteilnahme durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin fallen Ausfallgebühren an:  ab dem 30.05.2023: 70 %; ab dem 06.06.2023: 90 %; ab dem 13.06.2023: 100 % der Teilnahmegebühr. Wenn Ersatzteilnehmer/-innen angemeldet werden, dann entfällt die Ausfallgebühr.

Die obenstehende Ausfallregelung habe ich gelesen und melde mich hiermit verbindlich an:

 

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