Arbeitsstätte Büro (neu) gestalten
inklusive Großraumbüros und Desk-Sharing
Schwerpunkte: Flächen, Akustik, Licht, Klima, Arbeitsplatzgestaltung mit den Beschäftigten
Direkt zur Anmeldung.
Der Begriff „Arbeitsstätte“ klingt altmodisch und wenig dynamisch. Die heutigen Büro-Arbeitswelten mit Open Space und der durch Corona wachsenden Tendenz zum Desk-Sharing sind oft das Gegenteil.
Gesunderhaltende Arbeitsbedingungen zu gestalten ist keine einfache Organisationspflicht des Arbeitgebers. Dies gilt auch für die Beschäftigtenvertretung, wenn es um die Wahrnehmung ihrer Mitbestimmungsrechte für gute Arbeitsbedingungen geht.
Vorrangig ist die rechtzeitig zu erstellende Gefährdungsbeurteilung (GBU) nach § 3 der Arbeitsstättenverordnung, die den physischen und psychischen Belastungsfaktoren des neu einzurichtenden oder des betriebenen Büros gerecht werden muss.
Arbeitsplatzbegehungen allein sind unzureichend. Präventionsmaßnahmen sind festzulegen und hinsichtlich ihrer Wirkung zu prüfen, denn:
„Etwa 80 % der laufenden Kosten eines Bürogebäudes … sind Personalkosten. Wird beim Bau oder der Einrichtung des Gebäudes gespart …, kann dies zu Umgebungsbedingungen führen, die in vielen Fällen nachweislich Leistungsminderung, Gesundheitsprobleme und sinkende Zufriedenheit der Mitarbeiter verursachen. Damit wird die wichtigste Ressource von Unternehmen − ihre Mitarbeiter −vergeudet.“
– (Fraunhofer Institut IBP)
Gesundheitliche Gefährdungen (und damit Leistungsbremsen) wie z.B. unzureichende Flächen, Ausstattungsmängel, Lärm, visuelle Störungen, Vertraulichkeitsprobleme, Barrieren, Mängel bei Licht, Hygiene oder Raumklima sind zu vermeiden und abzubauen. Das gilt auch für Desk-Sharing!
Die aktuellen technischen Regeln zur Arbeitsstättenverordnung geben vor, welche konkreten Beurteilungsmaßstäbe anzuwenden sind und welchen Prinzipien die Maßnahmenableitung und -umsetzung im Rahmen der GBU zu folgen hat.
Ziele und Programm
Das Seminar zeigt den Beschäftigtenvertretungen wesentliche Stellschrauben und Anwendungsbeispiele auf, damit Arbeitgebende den rechtlichen Vorgaben nachkommen und im Rahmen der Mitbestimmung für die Verbesserungen der Arbeitsbedingungen sorgen.
Grundkenntnisse im Arbeitsschutz sind hilfreich jedoch keine Voraussetzung für die Teilnahme.
Programm
- Betriebliche Ausgangslage
- Rechtliche Grundlagen, aktuelle Rechtsprechung (BAG), Arbeitsstättenverordnung inkl. Telearbeit
- Überblick zu den Gestaltungsanforderungen Flächen, Akustik, Licht, Klima u.a.
- ASR V3: Technische Regel „Gefährdungsbeurteilung“ für Arbeitsstätten
- Planungsprozess von Arbeitsstätten, Informations, Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte
- Arbeitsschutzausschuss (ASA): Sifa, B-Arzt u.a.
- Exemplarische Anwendung/Übung
- Zusammenarbeit im ASA und mit Externen
- Eckpunkte Betriebs-/Dienstvereinbarungen
Seminarmethoden
Vortrag, Diskussion, Arbeitsgruppen, Übungen. Jede/r Teilnehmende erhält eine Materialsammlung in Papier- und digitaler Form.
Rechtsgrundlagen
Beschäftigtenvertretungen werden unterstützt, ihre gesetzlichen Aufgaben gemäß § 167 (2) SGB IX, § 37 (6) BetrVG, § 46 (6) BPersVG, § 19 MVG, § 23 (1) MAVO, analoger Regelungen des LPersVG Berlin, § 16 (3) Landesgleichstellungsgesetz Berlin (LGG) bzw. Regelungen in anderen Bundesländern sowie nach § 96 (4) und (8), § 84 (2) SGB IX, zu erfüllen.
Organisation
Zielgruppe
Das Seminar wendet sich an Betriebs- und Personalräte, Mitarbeiter- und Schwerbehindertenvertretungen
Seminarzeiten
1. Tag 10-17 Uhr, 2. Tag 9-17 Uhr
Ort
IG Metall Haus, Alte Jakobstr. 149, 10969 Berlin
U1, U3, U6 Hallesches Tor
Teilnahme-Gebühr
€ 890,00 pro Person zzgl. 19% MwSt., d.h.
€ 1.059,10 brutto.
Referent/-in
Wolfgang Jungen-Kalisch & Nicolas Colberg, G.IBS mbH
NN: Fachplanende für Büro / Akustik angefragt
Übernachtung
Hotelzimmer und Übernachtungsmöglichkeiten müssen von den Teilnehmenden selbst gebucht werden. Die G.IBS mbH stellt eine Liste von möglichen Hotels in der Nähe der Veranstaltungsortes bereit.
Anmeldung
Anmeldung bitte bis zum 18. August 2023.
Wir behalten uns die Absage des Seminars bis zum 21.08.2023 vor. Bei kurzfristiger Absage der Seminarteilnahme durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin fallen Ausfallgebühren an: ab dem 22.08.2023: 70 %; ab dem 29.08.2023: 90 %; ab dem 05.09.2023: 100 % der Teilnahmegebühr. Wenn Ersatzteilnehmer/-innen angemeldet werden, dann entfällt die Ausfallgebühr.
Die obenstehende Ausfallregelung habe ich gelesen und melde mich hiermit verbindlich an:
Fehler: Kontaktformular wurde nicht gefunden.
Unser Mitarbeiter Nicolas Colberg ist Berater für Betriebsräte und Personalräte vor allem in den Themenbereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Künstlicher Intelligenz.